18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Urteil16.01.2019

Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" rechtmäßigPersönliche Eignung für Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst nicht gegeben

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungs­schutz­klage eines Lehrers, dessen Arbeits­ver­hältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, abgewiesen.

Die außer­or­dentliche Kündigung sei laut Arbeitsgericht gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle. Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarif­ver­traglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.

Persönliche Einstellung des Lehrers mit Tätigkeit als Lehrer unvereinbar

Dem Kläger komme es darauf an, die verfas­sungs­mäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeits­ver­hält­nisses.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26928

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI