21.11.2024
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Arbeitsgericht Berlin Urteil16.01.2019

Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" rechtmäßigPersönliche Eignung für Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst nicht gegeben

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungs­schutz­klage eines Lehrers, dessen Arbeits­ver­hältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, abgewiesen.

Die außer­or­dentliche Kündigung sei laut Arbeitsgericht gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle. Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarif­ver­traglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.

Persönliche Einstellung des Lehrers mit Tätigkeit als Lehrer unvereinbar

Dem Kläger komme es darauf an, die verfas­sungs­mäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeits­ver­hält­nisses.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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