27.11.2024
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Arbeitsgericht Berlin Urteil07.10.2015

Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers wandelt sich nach dessen Tod in Urlaubs­abgeltungs­anspruch der Erben umArbeitsgericht Berlin widersetzt sich Rechtsprechung des Bundes­arbeits­gerichts

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundes­arbeits­gerichts hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Urlaubs­abgeltungs­anspruch der Erben umwandelt.

Die Erblasserin des zugrunde liegenden Verfahrens stand in einem Arbeits­ver­hältnis zu der Beklagten und hatte im Zeitpunkt ihres Todes noch einen Erholungs­ur­laubs­an­spruch von 33 Tagen. Ihre Erben forderten von der Beklagten die Abgeltung dieses Urlaubs­an­spruchs.

Arbeitsgericht bejaht Urlaub­s­ab­gel­tungs­an­spruch

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage entsprochen. Nach § 7 Abs. 4 Bundes­ur­laubs­gesetz (BurlG) sei der Urlaub abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden könne. Diese Voraussetzungen seien bei dem Tod des Arbeitnehmers gegeben. Soweit das Bundes­a­r­beits­gericht darauf abstelle, dass mit dem Tod die höchst­per­sönliche Leistungs­pflicht des Arbeitnehmers und damit auch ein (abzugeltender) Urlaubsanspruch erlösche, widerspreche dies Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeits­zeit­ge­staltung in der vom Europäischen Gerichtshof durch Urteil vom 12. Juni 2014 erfolgten Auslegung; der Rechtsprechung des Bundes­a­r­beits­ge­richts sei daher nicht zu folgen.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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