21.11.2024
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Arbeitsgericht Berlin Urteil21.11.2012

Kündigung eines Busfahrers wegen Drogenkonsums während der Arbeitszeit berechtigtArbeitsgericht Berlin weist Klage gegen außer­or­dentliche Kündigung ab

Der Verdacht, dass ein Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hat, berechtigt den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeits­ver­hält­nisses. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Der BVG-Busfahrer des zugrunde liegenden Streitfalls war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogen­schnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Der Busfahrer räumte in einem Perso­nal­ge­spräch ein, außerhalb des Dienstes Drogen konsumiert zu haben. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeits­ver­hältnis fristlos aus wichtigem Grund.

Verdacht des Drogenkonsums berechtigt Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeits­ver­hält­nisses

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung für berechtigt gehalten. Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Dies berechtige den Arbeitgeber angesichts der an Berufs­kraft­fahrer zu stellenden Anforderungen zur sofortigen Auflösung des Arbeits­ver­hält­nisses.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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