18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
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18.01.2025  
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Arbeitsgericht Berlin Urteil01.11.2017

Sportlerinnen in Umkleidekabine mit versteckter Kamera gefilmt: Fristlose Kündigung eines Trainers am Olympia­stützpunkt Berlin wirksamSchwerwiegenden Pflicht­ver­let­zungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympia­stützpunkt Berlin, der mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen mit einer versteckten Kamera gefilmt hat, wirksam ist. Diese schwerwiegenden Pflicht­ver­let­zungen seien ein Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Zwar könne eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis der Kündi­gungs­gründe erfolgen. Diese Frist sei hier aber eingehalten. Ausreichende Kenntnis über die Kündi­gungs­gründe habe der Arbeitgeber erst erlangt, nachdem ihm die aufgrund dieser Vorwürfe gegen den Trainer ermittelnde Staats­an­walt­schaft auf mehrfache Anträge und Nachfragen hin Akteneinsicht gewährt habe. Im Anschluss hieran sei die Kündigung innerhalb dieser Frist ausgesprochen worden.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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