03.12.2024
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Amtsgericht Pankow/Weißensee Urteil27.10.2004

Keine Mangel­haf­tigkeit der Wohnung durch von einer Gaststätte mit Terrasse ausgehende BelästigungGeräusche und Tabakgerüche der Gäste sind hinzunehmen

Die durch die Bewirtung von Gästen auf einer Terrasse entstehenden Beein­träch­ti­gungen durch Geräusche und Tabakgerüche sind bei einer Beschränkung der Tischanzahl auf vier und der zeitlichen Nutzung bis 20 Uhr innerhalb einer Großstadt hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall befand sich im Erdgeschoss eines Mietwohnhauses in Berlin eine Gaststätte mit Terrasse. Auf dieser wurden auch Gäste bewirtet. Der Vermieter hatte die Tischanzahl auf vier und die zeitliche Nutzung auf 15 bis 20 Uhr beschränkt. Die Mieter der unmittelbar über der Terrasse liegenden Wohnung behaupteten, der Mietgebrauch sei durch den Gaststät­ten­betrieb auf der Terrasse, insbesondere durch die Geräusche und den Tabakgerüchen der Gäste, erheblich beeinträchtigt. Sie verlangten daher vom Vermieter, es dem Gaststät­ten­be­treiber zu untersagen, Gäste vor dem Haus zu bewirten.

Besei­ti­gungs­an­spruch bestand nicht

Das Amtsgerichts Pankow/Weißensee entschied gegen die Mieter. Diesen habe kein Anspruch auf Beseitigung der behaupteten Beein­träch­ti­gungen gemäß § 535 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn sie haben keine Umstände dargelegt, die über das ortsübliche und sozialadäquate hinausgehen. Die behaupteten Belästigungen durch die Gäste seien auch in einer ruhigen Wohngegend innerhalb einer Großstadt hinzunehmen. Dabei sei insbesondere die beschränkte Anzahl der Tische und die zeitliche Beschränkung zu berücksichtigen gewesen.

Beein­träch­ti­gungen waren lediglich unannehmlich

Das Amtsgericht führte zwar weiter aus, dass die behaupteten Beein­träch­ti­gungen eine nachvoll­ziehbare Unannehmlichkeit dargestellt haben. Die Grenze von der hinzunehmenden Unannehm­lichkeit zu nicht hinzunehmenden Mangel­haf­tigkeit der Mietsache sei aber noch nicht überschritten gewesen.

Quelle: Amtsgericht Pankow/Weißensee, ra-online (vt/rb)

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