03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Leonberg Urteil16.05.2019

Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung bei Erklärung der Vermieter: "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)"Mögliche Auswahl von zwei Personen genügt nicht für Geltendmachung eines Eigenbedarfs

Eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn die Vermieter als Begründung "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)" angeben. Eine mögliche Auswahl von zwei Personen genügt nicht zur Geltendmachung eines Eigenbedarfs. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung im Februar 2018 eine Eigenbedarfskündigung. Zur Begründung führten die Vermieter an: "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)". Tatsächlich hatten sich die Vermieter, ein Ehepaar, voneinander getrennt. Die Mieterin hielt die Kündigung für unwirksam, da nicht angegeben wurde, für wen und warum die Wohnung gebraucht wird. Die Vermieter hielten dies für unbeachtlich und erhoben Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Unwirksamkeit der Eigen­be­da­rfs­kün­digung

Das Amtsgericht Leonberg entschied gegen die Vermieter. Ihnen stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Eigen­be­da­rfs­kün­digung unwirksam sei. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sei grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, notwendig. Diesen Anforderungen genüge die Kündigung der Vermieter nicht.

Nutzungswunsch und Bedarfsperson nicht eindeutig erkennbar

Aus der Kündigung ergebe sich schon nicht eindeutig, so das Amtsgericht, dass einer der beiden Vermieter die Wohnung nutzen wolle. Es werde lediglich eine Privatnutzung angeführt. Entscheidend sei zudem, dass nicht erkennbar sei, wer von den beiden Eheleuten die Wohnung in Zukunft nutzen wolle.

Quelle: Amtsgericht Leonberg, ra-online (zt/WuM 2019, 594/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28109

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI