Dokument-Nr. 28588
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2020, 184Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2020, Seite: 184
- BGH: Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf Wohnungsmieter umlegbarBundesgerichtshof, Urteil11.05.2022, VIII ZR 379/20
- Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbarAmtsgericht Dortmund, Urteil30.01.2017, 423 C 8482/16
- Keine Umlegbarkeit der Kosten der Anmietung eines Rauchmelders als BetriebskostenLandgericht Berlin, Urteil08.04.2021, 67 S 335/20
Amtsgericht Landshut Urteil05.12.2019
Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähigMöglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Die Mietkosten für Rauchwarnmelder in einer Mietwohnung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Möglich ist aber eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Dies hat das Amtsgericht Landshut entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Mietkosten für die Rauchwarnmelder tragen. Da er damit nicht einverstanden war, kam es zu einer Klage.
Keine Umlage der Mietkosten für Rauchwarnmelder
Das Amtsgericht Landshut entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die Miete eines Rauchwarnmelders können nicht im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Denn Anschaffungs- und Anmietkosten seien grundsätzlich keine Betriebskosten. Lediglich in bestimmten, in der Betriebskostenverordnung geregelten Ausnahmen sei eine Umlage möglich. Der Ausnahmecharakter verbiete es aber, die in der Verordnung genannten Ausnahmen auf weitere Fälle, wie etwa auf Mietkosten für Rauchwarnmelder, zu übertragen.
Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Nach Auffassung des Amtsgerichts komme eine Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 BGB in Betracht, da es sich bei der Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern um eine nachhaltige Verbesserung im Sinne des § 555 b Nr. 4 und 5 BGB handele.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2020
Quelle: Amtsgericht Landshut, ra-online (zt/WuM 2020, 184/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28588
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.