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18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf Urteil21.04.2017

Unfall­ge­schä­digter zwecks Schadens­min­derung nicht zur eigenen Verbringung seines beschädigten Pkw zur Lackiererei verpflichtetHaft­pflicht­versicherung des Unfall­ge­schä­digten zur Erstattung der Verbrin­gungs­kosten verpflichtet

Die Haft­pflicht­versicherung muss die Kosten einer Verbringung des beschädigten Pkw des Unfall­ge­schä­digten zur Lackiererei tragen. Der Unfall­ge­schädigte ist im Rahmen seiner Schadens­minderungs­pflicht nicht gehalten, selbst den Pkw zur Lackiererei zu bringen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Erstattung von Verbrin­gungs­kosten. Der bei dem Unfall beschädigte Pkw musste nach der Reparatur zwecks Lackierung in eine andere Filiale der beauftragten Firma gebracht werden, da sich in der beauftragten Filiale keine Lackiererei befand. Die Kosten der Verbringung in Höhe von ca. 178 EUR wurden der Unfall­ge­schä­digten in Rechnung gestellt und von ihr bezahlt. Die gegnerische Haftpflicht­ver­si­cherung weigerte sich die Verbrin­gungs­kosten zu erstatten. Ihrer Meinung nach wären die Kosten nicht angefallen, wenn sie selber den Pkw zur Lackiererei gefahren hätte. Die Unfall­ge­schädigte habe gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen. Die Unfall­ge­schädigte sah dies anders und erhob daher Klage.

Anspruch auf Erstattung der Verbrin­gungs­kosten

Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Verbrin­gungs­kosten zu. Eine Verletzung der Schadens­min­de­rungs­pflicht gemäß § 254 BGB könne ihr nicht angelastet werden. Sie sei nämlich nicht verpflichtet gewesen, ihren Wagen selbst zur Lackiererei zu bringen. Eine solche Mithilfe bei der Reparatur könne vom Geschädigten nicht verlangt werden.

Quelle: Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, ra-online (vt/rb)

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