23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 23432

Drucken
Urteil03.03.2016Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg16 C 273/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2016, 1280Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2016, Seite: 1280
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Urteil03.03.2016

Bei Mehrheit von Mietern steht einzelnem Mieter kein Anspruch auf Erteilung einer Unter­mie­ter­laubnis zuFehlende Nutzung durch Mitmieter unerheblich

Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, so steht einem einzelnen Mieter kein Anspruch auf Erteilung einer Unter­mie­ter­laubnis gegen den Vermieter zu. Vielmehr steht der Anspruch allen Mietern der Wohnung gemein­schaftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Mitmieter die Wohnung nicht mehr nutzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Wohnung an drei Frauen vermietet. Im Februar 2015 bat eine der Frauen ihren Vermieter darum, die Mitmieterinnen aus dem Mietvertrag zu entlassen und die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung an eine andere Person zu erteilen. Da der Vermieter die geforderte Zustimmung nicht erklärte, erhob die Mieterin Klage.

Kein Anspruch auf Unter­mie­ter­laubnis

Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen die Klägerin. Ihr habe kein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis zugestanden, da sie allein den Anspruch nicht habe geltend machen dürfen. Sämtliche Mieterinnen der Wohnung hätten eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gebildet, so dass sie für Forderungen aus dem Mietverhältnis gesamt­hands­be­rechtigt gewesen seien. Daher haben etwaige Ansprüche auf Erteilung einer Unter­mie­ter­laubnis und der mit der Untervermietung verbundenen Dispositionen über die Wohnung sämtlichen Mieterinnen gemein­schaftlich zugestanden. Daran habe auch nicht der Umstand etwas geändert, dass die Mitmieterinnen die Wohnung nicht nutzten.

Quelle: Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2016, 1280/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23432

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI