21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 19241

Drucken
Urteil27.08.2014Amtsgericht Wedding3 C 384/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2014, 1458Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2014, Seite: 1458
  • WuM 2015, 50Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2015, Seite: 50
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Wedding Urteil27.08.2014

Zeitgleicher Abschluss von Mietvertrag über Garten und Wohnung schließt separate Kündigung des Garten­miet­vertrags ausZwischen beiden Mietverträgen besteht eine rechtliche Einheit

Wird zum gleichen Zeitpunkt sowohl der Mietvertrag über die Wohnung als auch über den Mietergarten abgeschlossen und befindet sich der Garten auf demselben Grundstück wie die Wohnung, so besteht zwischen beiden Verträgen eine rechtliche Einheit. Der Mietvertrag über den Garten kann dann nicht separat gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietver­trags­parteien Streit darüber, ob die Vermieterin den Mietvertrag über den Mietergarten separat kündigen durfte. Die Mieterin verneinte dies. Der Fall kam daher vor Gericht.

Separate Kündigung des Mietvertrags über Garten unzulässig

Das Amtsgericht Wedding entschied zu Gunsten der Mieterin. Die separate Kündigung des Mietvertrags über den Garten sei unzulässig gewesen. Denn selbst dann, wenn für die Nutzung der Wohnung und des Gartens zwei unter­schiedliche Mietverträge abgeschlossen werden, bilden die beiden Verträge eine rechtliche Einheit, wenn der Garten auf demselben Grundstück wie die Wohnung liegt und die beiden Verträge zur gleichen Zeit abgeschlossen werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2011 - VIII ZR 251/10 -). So habe der Fall hier gelegen.

Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 2014, 1458/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19241

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI