Dokument-Nr. 11463
Permalink https://urteile.news/
- NZM 1999, 760Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 1999, Seite: 760
- WuM 1999, 461Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1999, Seite: 461
- Landgericht Koblenz, Urteil17.06.1999, 14 S 216/98
- Schnarchender Nachbar kann nicht als Mietmangel oder Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages angeführt werdenAmtsgericht Bonn, Urteil25.03.2010, 6 C 598/08
- Schnarchender Sitznachbar im Flugzeug: Schnarchen ist kein ReisemangelAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil30.08.2001, 31 C 842/01-83
Amtsgericht Sinzig Urteil06.05.1998
Schnarchgeräusche: Chronisches Schnarchen kann Grund für Eigenbedarfskündigung darstellenSchnarchender Vermieter kann Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen / Schlaflose Nächte der Ehefrau
Ein Kündigungsgrund wegen Eigenbedarfs kann auch krankhaftes Schnarchen sein, wenn der Vermieter aus dem gemeinsamen Schlafzimmer mit der Ehefrau ausziehen muss und damit einen der vermieteten Räume benötigt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Vermieter (Kläger) mit seiner Ehefrau und 7-jähriger Tochter eine 3-Zimmer-Wohnung bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer. In dem Haus hatte der Vermieter eine weitere 3-Zimmer-Wohnung vermietet. Dem Mieter (Beklagter) dieser Wohnung kündigte der Vermieter wegen Eigenbedarfs. Seine Begründung: Er benötige ein weiteres Zimmer, weil er krankhafter Schnarcher sei und mit seiner Ehefrau nicht mehr das Schlafzimmer teilen könne. Die Ehefrau sei aus dem gemeinsamen Schlafzimmer ausgezogen und verbringe derzeit die Nächte auf der Couch im Wohnzimmer. Sie leide unter Schlafmangel, der sogar zu gesundheitlichen Schwierigkeiten geführt habe.
Eigenbedarfskündigung wegen Schnarchens berechtigt
Das Amtsgericht Sinzig bestätigte die Eigenbedarfskündigung wegen chronischen Schnarchens. Die Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB würden vorliegen.
Kündigungswunsch des Vermieters nachvollziehbar und vernünftig
Für eine Eigenbedarfskündigung müsse der Vermieter Gründe anführen, die vernünftig und nachvollziehbar seien (BGH WM 1988, 47 = NJW 1988, 904). Jedes höchstpersönliche Interesse des Vermieters von nicht ganz geringem Gewicht, das mit der Rechtsordnung vereinbar sei, genüge als Grund. Das Gericht stellte fest, dass der Vermieter unter chronischem Schnarchen leide. Es sei nachvollziehbar, dass er einen weiteren Raum benötige, damit er und seine Ehefrau getrennt schlafen könnten. Es sei insgesamt nachvollziehbar, dass der Kläger die vom Beklagten bewohnte Wohnung für sich selbst, bzw. für seine Familienangehörigen benötige.
Schließlich stellte das Gericht fest, dass sich die Situation hinsichtlich des Schnarchens zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses noch anders dargestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger noch davon ausgegangen, dass sich sein Schnarchproblem durch ärztliche Hilfe lösen lasse.
Berufung
Der Beklagte legte gegen das Urteil des Amtsgericht Sinzig Berufung beim Landgericht Koblenz ein. Das Landgericht wies die Berufung zurück.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2012
Quelle: ra-online, AG Sinzig (zt/WM 99, 461/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11463
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.