Dokument-Nr. 2655
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- RRa 2002, 23Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2002, Seite: 23
Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil30.08.2001
Schnarchender Sitznachbar im Flugzeug: Schnarchen ist kein ReisemangelPauschalreisender erhält Aufpreis für Business Class nicht zurück
Wenn der Sitznachbar im Flugzeug schnarcht, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Die Klägerin hatte eine Pauschalflugreise nach Südafrika gebucht. Um einen besseren Komfort zu haben, zahlte sie einen Aufpreis für die Business Class. Neben ihr saß auf dem Rückflug ein schwerhöriger Mann, der fürchterlich schnarchte.
Schnarchen ist klassenunabhängig
Vom Reiseveranstalter verlangte die Klägerin den Aufpreis für die Business Class zurück. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht ausführte. Schnarchen sei klassenunabhängig. "Es soll auch bei Passagieren der Business Class vorkommen". Schnarchen sei kein Reisemangel sondern allenfalls eine Unannehmlichkeit, die nicht zur Minderung berechtige.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2006
Quelle: ra-online (pt)
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