21.11.2024
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Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 2655

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Urteil30.08.2001Amtsgericht Frankfurt am Main31 C 842/01-83
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2002, 23Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2002, Seite: 23
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Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil30.08.2001

Schnarchender Sitznachbar im Flugzeug: Schnarchen ist kein ReisemangelPauscha­l­rei­sender erhält Aufpreis für Business Class nicht zurück

Wenn der Sitznachbar im Flugzeug schnarcht, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Klägerin hatte eine Pauscha­l­flu­greise nach Südafrika gebucht. Um einen besseren Komfort zu haben, zahlte sie einen Aufpreis für die Business Class. Neben ihr saß auf dem Rückflug ein schwerhöriger Mann, der fürchterlich schnarchte.

Schnarchen ist klasse­n­u­n­ab­hängig

Vom Reise­ver­an­stalter verlangte die Klägerin den Aufpreis für die Business Class zurück. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht ausführte. Schnarchen sei klasse­n­u­n­ab­hängig. "Es soll auch bei Passagieren der Business Class vorkommen". Schnarchen sei kein Reisemangel sondern allenfalls eine Unannehm­lichkeit, die nicht zur Minderung berechtige.

Quelle: ra-online (pt)

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