Dokument-Nr. 18728
Permalink https://urteile.news/
- GE 2010, 773Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2010, Seite: 773
Amtsgericht Schöneberg Urteil04.03.2010
Durch Katze verursachte Kratzspuren begründen Haftung des katzenhaltenden MietersEigentumsbeschädigung durch natürliches Verhalten einer Katze
Verursacht eine Katze im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens Kratzspuren an dem Handlauf eines Treppengeländers, so muss für diese Beschädigung der Halter der Katze aufkommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ die Katze einer Mieterin im Rahmen ihrer Kletterversuche auf dem Handlauf des Treppengeländers Kratzspuren von bis zu 2,5 mm Tiefe. Der Vermieter ließ diese Beschädigungen reparieren, wodurch ihm Reparaturkosten von fast 4.170 EUR entstanden. Nach einem Abzug "neu für alt" verlangte er fast 3.000 EUR von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte zu zahlen, erhob der Vermieter Klage.
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem habe nach § 833 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Der Schadenersatzanspruch habe sich zudem daraus ergeben, dass die Mieterin ihre Nebenpflichten aus dem Mietvertrag verletzte.
Ursache der Kratzspuren war natürliches Katzenverhalten
Durch die Beschädigung des Handlaufs habe sich nach Ansicht des Amtsgerichts die typische Tiergefahr einer Katze verwirklicht. Denn das Klettern an Gegenständen sei ein natürliches Verhalten einer Katze.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2014
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/GE 2010, 773/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18728
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.