18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13388

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Schöneberg Urteil31.10.1990

Mietminderung wegen defekter Hausbeleuchtung, Fäkali­en­rü­ckfluss, abblätternder Farbe, defektem Badewan­ne­n­abfluss und anderer MietmängelAG Schöneberg setzte Mietmin­de­rungs­quoten für verschiedene Mietmängel fest / Fäkali­en­rü­ckfluss aus der Toilette wird mit 5 % berücksichtigt /

Für verschiedene Mängel einer Wohnung, wie defekte Abflüsse und Steckdosen und Schäden an einer Außentreppe, rechtfertigen Minde­rungs­quoten zwischen ,5 % und 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im vorliegenden Fall konnten Mieter verschiedene Mängel der von ihnen gemieteten Wohnung geltend machen und die Miete für den jeweiligen Zeitraum, in dem der Mangel jeweils bestand, mindern. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg bestätigte die geltend gemachten Ansprüche.

Mieter machen verschiedene Mängel geltend

Die Mieter rügten einen Fäkali­en­rü­ckfluß in ihrem WC, das nicht richtige Abfließen des Wassers durch den Badewannenabfluss, eine nicht vorschrifts­mäßige Steckdose, eine defekte Hausbeleuchtung, einen mit Kleber verschmierten Teppich, Schimmelbildung aufgrund abblätternder Farbe an der Außentreppe und ein undichtes Glasdach.

Erhebliche Beein­träch­tigung durch abblätternde Farbe und verschmierten Teppich rechtfertigt 10 % Minderung

Das Gericht stellte einen Anspruch auf Mietminderung auf der Grundlage des § 537 Abs. 1 BGB fest. Da der Mangel an der Toilette konstruk­ti­o­ns­bedingt und besonders unangenehm gewesen sei, komme hierfür eine Minderungsquote in Höhe von 5 % in Betracht. Der defekte Badewan­ne­n­abfluss rechtfertigte eine Minderung um 3 % und die nicht ordnungsgemäße Steckdose eine Minderung um ,5 %. Die nicht funktionierende Hausbeleuchtung wurde mit einer Quote von 1 % berücksichtigt. Aufgrund der abblätternden Farbe an der Außentreppe und der Verschmierung des Teppichs mit Kleber sei laut Gericht eine Minderungsquote von 10 % angemessen. Hierbei handele es sich um eine erhebliche Beein­träch­tigung, die diesen hohen Minderungssatz rechtfertige. Schließlich kamen noch 2 % Minderung durch aufgetretenen Schimmel an der Stelle der abblätternden Farbe hinzu. Das undichte Glasdach des Außen­trep­pen­hauses wurde schließlich mit 3 % berücksichtigt (vgl. auch DAWR-Mietmin­de­rung­s­tabelle).

Quelle: ra-online, Amtsgericht Schöneberg (vt/st)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13388

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI