Amtsgericht Schöneberg Entscheidung
Grillen: Hinweis auf falsch zitiertes Urteil mit dem Aktenzeichen 3 C 545/96Dies ist ein Hinweis der kostenlose-urteile.de Redaktion
In der Tagespresse wird seit einigen Jahren immer wieder falsch das Aktenzeichen 3 C 545/96 zitiert.
Angeblich soll das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 C 545/96 eine Obergrenze für das Grillen von 20- bis 25-mal pro Jahr festgelegt haben. Außerdem sollte eine Grillsession nicht länger als zwei Stunden und über 21 Uhr hinaus gehen, berichten verschiedene Zeitungen.
Gemeint sind wahrscheinlich folgende Urteile:
oder
Man darf nicht ständig grillen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil v. 02.10.2007 - 3 C 14/07 -)
Wir haben diesen Hinweis für Sie hier veröffentlicht, um Ihnen zu ermöglichen, die richtige Entscheidung ausfindig zu machen.
Ihre kostenlose-urteile.de Redaktion
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2011
Quelle: ra-online