21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11879

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EntscheidungAmtsgericht Schöneberg3 C 545/96
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Amtsgericht Schöneberg Entscheidung

Grillen: Hinweis auf falsch zitiertes Urteil mit dem Aktenzeichen 3 C 545/96Dies ist ein Hinweis der kostenlose-urteile.de Redaktion

In der Tagespresse wird seit einigen Jahren immer wieder falsch das Aktenzeichen 3 C 545/96 zitiert.

Angeblich soll das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 C 545/96 eine Obergrenze für das Grillen von 20- bis 25-mal pro Jahr festgelegt haben. Außerdem sollte eine Grillsession nicht länger als zwei Stunden und über 21 Uhr hinaus gehen, berichten verschiedene Zeitungen.

Gemeint sind wahrscheinlich folgende Urteile:

Grillen: 1x pro Monat darf auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden (Amtsgericht Bonn, Urteil v. 29.04.1997 - 6 C 545/96 -)

oder

Man darf nicht ständig grillen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil v. 02.10.2007 - 3 C 14/07 -)

Wir haben diesen Hinweis für Sie hier veröffentlicht, um Ihnen zu ermöglichen, die richtige Entscheidung ausfindig zu machen.

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Quelle: ra-online

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