14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 3934

Drucken
Urteil19.06.2006Amtsgericht Schöneberg16b C 55/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2006, 975Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2006, Seite: 975
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Schöneberg Urteil19.06.2006

Mieter hat keinen Anspruch auf so genannte Miet­schulden­freiheits­bescheini­gungBescheinigung hat nur geringen Aussagewert

Ein Mieter kann von seinem Vermieter nicht verlangen, dass dieser ihm eine so genannte Miet­schulden­freiheits­bescheini­gung ausstellt. Das hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.

Immer öfter verlangen Vermieter von Mietin­ter­es­senten, dass diese eine so genannte Mietschul­den­frei­heits­be­schei­nigung des Vormieters vorlegen. Umstritten ist, ob der Mieter gegen den alten Vermieter einen Anspruch auf Erstellung eines solchen Dokuments hat.

Das Amtsgericht Schöneberg hat einen solchen Anspruch verneint. Der Mieter habe weder aus § 242 BGB noch aus § 241 Abs. 2 BGB (anders AG Berlin-Hohen­schön­hausen, Urteil v. 30.03.2006 - 16 C 239/05 -) einen Anspruch auf Ausstellung einer so genannten "Mietschul­den­frei­heits­be­schei­nigung" gegen seinen alten Vermieter. Allenfalls könne der Mieter die Ausstellung einer Quittung gem. § 368 BGB verlangen, mit der er seine pünktliche Zahlung belegen könne.

Das Gericht bezweifelte auch den Sinn einer Mietschul­den­frei­heits­be­schei­nigung. Umfang und Inhalt einer solchen Bescheinigung ließen sich nicht hinreichend präzise bestimmen lassen. Die Bescheinigung lasse auch keinen Rückschluss über die Solvenz und Zuverlässigkeit des Mieters zu. Außerdem fehlten darin z.B. Informationen über andere Forderungen (z.B. Gerichts- und Prozesskosten oder Betrie­bs­kos­ten­rück­stände). Auch werde nichts über die Art der Zahlung ausgesagt, ob der Mieter pünktlich zahlte oder mit Verzug oder in Teilraten oder ob gar ein Dritter die Miete zahlte.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3934

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI