21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Schöneberg Urteil19.12.2013

Estrich als Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie Flur: Mietminderung von 15 % wegen Funktions­beein­träch­tigung und optischer Beein­träch­tigungFußbodenlag führte zur Fußkälte sowie zu fehlendem Schallschutz

Besteht der Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie im Flur aus einem schlecht verspachtelten Estrich, so rechtfertigt dies angesichts der damit einhergehenden Funktions­beein­träch­tigung und der optischen Beein­träch­tigung eine Mietminderung von 15 %. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da der Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie im Flur nur aus einem schlecht verspachtelten Estrich bestand. Dies bewirkte eine Fußkälte. Zudem wurde der Schall nicht geschluckt. Insgesamt entstand dadurch eine Baustel­le­n­at­mo­sphäre. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe angesichts der Funkti­o­ns­be­ein­träch­tigung und der optischen Mängel seine Miete um 15 % mindern dürfen. Dabei bewertete das Gericht die Baustel­le­n­at­mo­sphäre im Wohnzimmer als besonders gravierend und hielt allein deswegen eine Mietminderung von 10 % für angemessen. Die Beein­träch­ti­gungen im Schlafzimmer und im Flur seien dagegen weniger schwer gewesen, so dass der Mangel dort eine Minderung von 5 % rechtfertigte.

Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/MieterMagazin 3/2014, 30/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18560

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI