03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 21434

Drucken
Urteil27.06.2006Amtsgericht Rheine4 C 118/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2010, 451Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2010, Seite: 451
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Rheine Urteil27.06.2006

Kosten für Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter oder Witterungs­einflüssen sowie Instand­haltungs­kosten für Gartengeräte als Betriebskosten umlagefähigMieter muss für Garten­pfle­ge­kosten aufkommen

Der Vermieter kann die Kosten für das Entfernen von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter, Witterungs- und Umwelt­ein­flüssen sowie die Instand­haltungs­kosten für die Gartengeräte als Garten­pfle­ge­kosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall legte die Vermieterin Gartenpflegekosten in Höhe von 24 EUR auf die Mieter um. Darunter fielen die Kosten für das Entfernen durch Alter, Witterungs- und Umwelt­ein­flüssen abgängiger Sträucher und Bäume sowie die Kosten für die Instandhaltung der Gartengeräte. Da sich die Mieter weigerten die Nebenkosten in dieser Höhe zu bezahlen, kam der Fall vor Gericht.

Garten­pfle­ge­kosten als Betriebskosten umlagefähig

Das Amtsgericht Rheine entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe die Garten­pfle­ge­kosten in Höhe von 24 EUR auf die Mieter umlegen dürfen. Denn die Kosten für das Entfernen durch Alter, Witterungs- und Umwelt­ein­flüssen abgängiger Sträucher und Bäume sowie die Kosten für die Instandhaltung von Gartengeräten seien als Betriebskosten zu werten.

Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2010, 451/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21434

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI