21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13321

Drucken
Urteil19.11.1991Amtsgericht Neukölln8 C 385/91
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 1992, 140Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1992, Seite: 140
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Neukölln Urteil19.11.1991

Dielenfußboden: Knarrende Dielen eines Holzfußbodens können einen Mietmangel darstellenVermieter muss Dielenboden instandsetzen

Wenn Dielen derart knarren, dass die Knarrgeräusche noch in der Nachbarwohnung vernehmbar sind, liegt ein Mietmangel vor. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung in einem Mehrfa­mi­li­enhaus in Berlin. Die im 1. Obergeschoss gelegene Wohnung war mit einem Dielenfußboden ausgestattet. Bei dem Dielenboden handelte es sich um durchgezogene Dielenbretter bis in die Nachbarwohnung. Der Dielenboden war etwas in die Jahre gekommen und bildete infolge von Austrocknung zwischen den Dielenbrettern kleine Lücken. Wurde der Dielenboden betreten, gab es Knarrgeräusche. Die Knarrgeräusche waren auch in der Nachbarwohnung zu vernehmen. Die Nachbarmieter fühlten sich wechselseitig durch die knarrenden Dielen gestört, wenn der jeweils andere den Dielenboden betrat. Eine Nachbarin fühlte sich durch das Holzknarren derart gestört, dass ihre Schlafruhe darunter litt.

Mieter verlangt tischlermäßige Instandsetzung des Dielenbodens

Der Mieter verklagte den Vermieter vor dem Amtsgericht Neukölln auf Instandsetzung des Dielenbodens. Er beantragte, dass der Vermieter verurteilt werde, die Dielen des Holzfußbodens derart tischlermäßig instandzusetzen, dass diese keine knarrenden Geräusche mehr verursachen.

Amtsgericht Neukölln sieht Mietmangel in knarrenden Dielen

Das Amtgericht Neukölln verurteilte den Vermieter antragsgemäß. Die Klage sei begründet. Die knarrenden Dielen würden einen Mietmangel darstellen, den der Vermieter zu beheben habe. Wenn Dielen beim Begehen derartig laute Geräusche verursachen, dass diese sogar in der Nachbarwohnung deutlich zu vernehmen seien, könne von einem Mietmangel ausgegangen werden, stellte das Gericht fest.

Gelgentliches Knarren eines Dielenbodens ist in Altbauten hinzunehmen

Das Gericht wies darauf hin, dass von Mietern in Altbauwohnungen vereinzelte Knarrgeräusche eines Dielenbodens hinzunehmen seien. Hier im Fall sei aber eine andere Situation gegeben. Die Dielen würden derart Knarren, dass der Mieter verlangen könne, dass dieser Mangel behoben werde.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Neukölln (zt/MM 90, 140/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13321

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI