18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil28.07.2015

Missbrauch von Titeln: Falscher "Polizeirat" zur Zahlung einer Geldstrafe verurteiltLaiendarsteller gibt sich im Restaurant als Polizeirat aus

Das Amtsgericht München hat einen 51-jährigen Münchner wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro - zu zahlen in 90 Tagessätzen zu je 15 Euro - verurteilt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein arbeitsloser Münchner besuchte am 10. Januar 2013 um drei Uhr nachts ein Wirtshaus im Zentrum von München. Er beschwerte sich über das Essen, da es laut seinen Worten "sauschlecht" war. Es kam mit der Bedienung zu einer Ausein­an­der­setzung. Da der Gast nicht bezahle, wollte der Kellner die Polizei holen. Da sagte der Münchner zu ihm, dass er ein Polizeirat sei und es keinen Sinn mache, die Polizei zu rufen, da er der Vorgesetzte sei. Er zeigte dem Kellner dann mehrere Fotos von sich in Polizeikleidung.

Gericht verhängt Geldstrafe wegen Missbrauchs von Titeln

Beim Strafprozess sagte der Münchner der zuständigen Richterin, er sei Laiendarsteller. Er habe bereits bei "K11" und "Rosenheim Cops" als Kleindarsteller mitgewirkt. Das Amtsgericht hielt ihm zu Gute, dass er ein volles Geständnis abgelegt hat und dass er bei dem Vorfall leicht angetrunken war. Die Tat hatte auch keine weiteren Auswirkungen. Er hat die Rechnung nachträglich bezahlt. Allerdings ist er bereits mehrfach vorbestraft und ist, nachdem er die Anklage erhalten hat, für zwei Jahre untergetaucht, da er Angst vor einem Bewäh­rungs­wi­derruf hatte. Er hat sich jedoch am Ende selbst dem Verfahren gestellt. Die Richterin verurteilte den Mann wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, also zur Zahlung von 1.350 Euro.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21614

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI