21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil10.02.2017

Fristlose Kündigung des Mietver­hält­nisses nach Beschimpfung, Beleidigung und Bedrohung von Mitmietern zulässigVermieter muss zum Schutz bedrohter Mieter Möglichkeit zur sofortigen Beendigung eines Mietver­hält­nisses gegeben werden

Einem Mieter, der am Rande seiner inner­partner­schaft­lichen Auseinander­setzungen auch Nachbarn massiv beleidigt und bedroht, darf ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1993 Mieter einer Wohnung im Norden von München (Am Hart). Die Klägerin begründet die Kündigung des Mietver­hält­nisses damit, dass der Beklagte im August 2016 in seiner Wohnung seine Freundin geschlagen und lauthals beschimpft habe und Zertrümmerungen innerhalb der Wohnung hörbar gewesen seien. Nachdem die Freundin des Beklagten aus der Wohnung geflüchtet sei, habe sie bei den Nachbarn Sturm geklingelt und sei weiter vom Beklagten attackiert worden. Deshalb habe der Nachbar die Wohnungstüre geöffnet und den Beklagten aufgefordert, sofort aufzuhören. Daraufhin sei der Beklagte auf diesen losgegangen. Der Nachbar habe sich in seine Wohnung zurückgezogen, wobei der Beklagte begonnen habe, ihn und seine Familie zu bedrohen und bis zum Eintreffen der Polizei mit übelsten Worten zu beschimpfen wie "Ich ficke Deine Mutter, Deine Frau, Dein Kind, komm` raus Du Feigling, Du wirst rauskommen müssen, ich mache Dich und Deine Familie fertig, ich bringe Euch alle um". Die Nachbarfamilie sei im September 2016 mit den Worten "Lass mich in Ruhe, sonst stirbst Du". nochmals bedroht worden und dadurch traumatisiert und massiv eingeschüchtert. Anlässlich des nachfolgenden Polizei­ein­satzes beschlagnahmte die Polizei in der Wohnung des Beklagten eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die der Beklagte zuvor den Nachbarn gezeigt haben soll.

Beklagter weist Anschuldigungen zurück

Der Beklagte bestreitet diese Vorwürfe. Vielmehr habe der Nachbar zusammen mit seiner Frau aus reiner Neugierde während der Unterhaltung des Beklagten mit seiner Partnerin die Türe geöffnet, sich in die Debatte eingemischt und den Beklagten zu beschimpfen begonnen. Umgekehrt sei der Beklagte jeweils bedroht und beleidigt worden.

Gericht nach Befragung der Nachbarn von Richtigkeit der Aussage der Klägerin überzeugt

Das Amtsgericht München gab der Klägerin Recht und verurteilte den Beklagten, die Mietwohnung sofort zu räumen. In der unmittelbar zuvor durchgeführten Beweisaufnahme hatte sich die Lebensgefährtin auf ihr Aussa­ge­ver­wei­ge­rungsrecht als Verlobte berufen. Die Nachbarn schilderten bei ihrer gerichtlichen Vernehmung die Vorfälle wie von der Klägerin vorgetragen so, dass das Gericht von der Richtigkeit ihrer Aussagen überzeugt war. Insbesondere hätten die Zeugen den Eindruck vermitteltet, dass sie sich durch die geschilderten Vorfälle in nachvoll­ziehbarer Weise von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt, belästigt, beleidigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor dem Beklagten gehabt hätten.

Würde des Menschen unabhängig vom konkreten Wohnumfeld unantastbar

Der insoweit vom Beklag­ten­ver­treter vertretenen Auffassung, wonach bei einer generellen Betrachtung der gerade im sozialen Wohnungsbau regelmäßig vorkommenden Störungen des Hausfriedens der beschriebene Vorfall nicht derart schwerwiegend erscheine, dass er eine Beendigung des Mietver­hält­nisses nicht erlauben würde, könne nicht gefolgt werden, so das Gericht. Die Würde des Menschen sei unantastbar, Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG, unabhängig vom konkreten Wohnumfeld oder sonstigen Umständen. Vielmehr müsse dem Vermieter laut Gericht auch zum Schutz der bedrohten Mieter in diesem Fall die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25284

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI