Dokument-Nr. 12834
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- Schmerzensgeld: Ein Ausrutscher in der Obstabteilung kann teuer werden - Sturz auf rutschigem SupermarktbodenOberlandesgericht Karlsruhe, Urteil14.07.2004, 7 U 18/03
- Schadensersatz für Sturz über eine Weintraube - zur Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines SupermarktesOberlandesgericht Nürnberg, Urteil26.07.2005, 3 U 806/05
Amtsgericht München Vergleich11.11.2011
Schmerzensgeldstreit wegen Ausrutscher über Fettfleck oder Gelbwurst im SupermarktZur Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Schmerzensgeldhöhe
Eine Kundin, die 4.000,- Euro Schmerzensgeld verlangte, weil sie wegen eines Fettfleck oder einer Scheibe Gelbwurst ausgerutscht war, erhält nun 750,- Euro. Das Amtsgericht München riet den Parteien zu einem Vergleich und machte Ausführungen zur Höhe des Schmerzensgeldes in Deutschland und der Beweislast hinsichtlich des strittigen Geschehensablaufs.
Anfang Mai 2011 begab sich die spätere Klägerin nachmittags in einen Supermarkt, um einzukaufen. Als sie sich der Wursttheke näherte, rutschte sie aus und schlug mit dem Rücken und dem Gesäß auf dem Boden auf. Bei dem Sturz verletzte sich die Kundin das Knie. Sie erlitt einen Riss des Innenbandes, war einige Zeit arbeitsunfähig geschrieben und musste mehrere Monate eine Manschette um das Knie tragen.
Klägerin verlangt 4.000 Euro Schmerzensgeld
Sie wandte sich an den Inhaber des Supermarktes und verlangte Schmerzensgeld und zwar mindestens 4.000 Euro. Die Ursache ihres Sturzes sei nämlich ein Fettfleck gewesen, der nicht ordnungsgemäß entfernt worden, aber auch nicht erkennbar gewesen sei (vgl. LG Nürnberg-Fürth: Ausrutschen auf Margarine im Supermarkt) .
Scheibe Gelbwurst als Unfallursache?
Der Betreiber des Supermarktes wollte aber nicht zahlen. Die Unfallursache sei kein Fettfleck gewesen, sondern eine Scheibe Gelbwurst. Diese habe ein Kind kurz vorher fallen lassen. Man könne nicht alle Verkehrsflächen ständig auf mögliche Verunreinigungen untersuchen. Außerdem hätte die Kundin die Gelbwurst sehen können. Im Übrigen seien 4.000 Euro viel zu viel. Es sei sowieso zweifelhaft, ob die vorgetragenen Verletzungen alle tatsächlich vorhanden gewesen seien.
Klägerin will auf Fettfleck ausgerutscht sein
Es sei mitnichten eine Gelbwurstscheibe gewesen, sondern ein Fettfleck. Diesen habe man bei normaler Betrachtungsweise nicht sehen können. So große Gelbwurstscheiben habe der Supermarkt im Übrigen nicht, dass eine solche Scheibe den Fleck hätte verursachen können. Außerdem leide sie immer noch unter Schmerzen. Das Knie sei noch in Behandlung. Schließlich erhob die Kundin Klage vor dem Amtsgericht München.
Richterin: Schmerzensgeldforderung ist überhöht
In der mündlichen Verhandlung wies die zuständige Richterin die Klägerin darauf hin, dass ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro erheblich überhöht sei. Auch wenn man alles das zugrunde lege, was sie vortrage, kämen allenfalls 1.000 Euro in Betracht.
Parteien schließen Vergleich über 750,- Euro um umfangreiche Beweisaufnahme zu vermeiden
Darüber hinaus sei eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich sowohl zu den Ursachen des Sturzes wie auch zu der Frage, ob überhaupt eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde sowie zu den Unfallfolgen. Die Richterin regte zur Vermeidung weiterer Kosten einen Vergleich dahingehend an, dass der Supermarktbetreiber 750 Euro an die Kundin bezahle.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht München (pm/pt)
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