18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 20775

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil07.11.2014

Außer­or­dent­liches Kündigungsrecht bei dauerhafter mangelnder Bandbreite des DSL-AnschlussesAGB-Formulierung "bis zu 18 Mbit/s" rechtfertigt keine dauerhafte Leistungs­min­derung von 70 %

Entspricht die Bandbreite eines DSL-Anschlusses dauerhaft nur 30 % der vertraglich vereinbarten, so steht dem DSL-Kunden ein außer­or­dent­liches Kündigungsrecht zu. Soweit sich in den AGB die Formulierung "bis zu 18 Mbit/s" findet, rechtfertigt dies keine dauerhafte Leistungs­min­derung von 70 %. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall schuldete ein Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmen hinsichtlich eines DSL-Anschlusses eine maximale Bandbreite von 18 Mbit/s. Tatsächlich wurde jedoch dauerhaft nur 30 % dieser vertraglich vereinbarten Leistung erreicht. Der DSL-Kunde kündigte daraufhin seinen Vertrag. Das Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmen erkannte die Kündigung jedoch nicht an. Es verwies auf eine Formulierung in ihren AGB, wonach nur eine Bandbreite von "bis zu 18 Mbit/s" zur Verfügung gestellt werden müsse. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Außer­or­dent­liches Kündigungsrecht bei mangelnder Bandbreite des DSL-Anschlusses trotz AGB-Formulierung "bis zu"

Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten des DSL-Kunden. Diesem habe unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäfts­grundlage ein außer­or­dent­liches Kündigungsrecht zugestanden. Soweit sich das Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmen auf die AGB-Formulierung "bis zu" stützte, hielt das Gericht dies für unbeachtlich. Ein DSL-Kunde müsse bei einer vereinbarten Bandbreite von bis zu 18 Mbit/s nicht damit rechnen, dass die Leistung dauerhaft nur 30 % beträgt.

Keine dauerhafte Leistung von 18 Mbit/s geschuldet

Nach Ansicht des Amtsgerichts bedeute dies jedoch nicht, dass stets eine Leistung von 18 Mbit/s geschuldet ist. Es sei aber zumindest eine zeitweise Leistung im wenigstens zweistelligen Bereich zu fordern.

Quelle: Amtsgericht München, ra-online (zt/MMR 2015, 144/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20775

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI