Amtsgericht Montabaur Urteil04.08.2008
Anspruch auf Schadenersatz und Recht zur Kündigung bei mangelnder Bandbreite eines DSL-AnschlussesDSL-Kunde kann unter anderem Einrichtungsgebühr für DSL-Anschluss bei anderem Anbieter ersetzt verlangen
Kann die vertraglich geschuldete Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht zur Verfügung gestellt werden, so steht dem DSL-Kunden nicht nur ein Recht zur Kündigung, sondern auch ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Als Schaden kann der Kunde zum Beispiel die Einrichtungsgebühr für einen DSL-Abschluss bei einem anderen Anbieter ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Montabaur hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall konnte ein Telekommunikationsunternehmen bei einem seiner Kunden nicht die vertraglich geschuldete Bandbreite des DSL-Anschlusses zur Verfügung stellen. Der Kunde kündigte daher den DSL-Vertrag und wechselte zu einem anderen Anbieter. Er machte daraufhin unter anderem die durch die Neueinrichtung des Anschlusses entstandene Gebühr in Höhe von fast 60 Euro als Schadenersatz geltend. Da sich das Telekommunikationsunternehmen weigerte, den Schaden zu ersetzen, erhob der Kunde Klage.
Kunde hat Anspruch auf Schadenersatz wegen Einrichtungsgebühr für neuen DSL-Anschluss
Das Amtsgericht Montabaur entschied zu Gunsten des Kunden. Diesem stehe ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 281 Abs. 1 BGB zu. Da das Telekommunikationsunternehmen die vertraglich geschuldete Bandbreite für den DSL-Anschluss nicht habe zur Verfügung stellen können, sei der Kunde zur Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen. Die aufgrund der Einrichtung eines DSL-Anschlusses bei einem anderen Anbieter entstandene Gebühr von fast 60 Euro habe der Kunde als Schaden ersetzt verlangen können.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2015
Quelle: Amtsgericht Montabaur, ra-online (vt/rb)