21.11.2024
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Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr Vergleich26.04.2011

Nicht­ver­ge­wissern eines Unfallschadens kann zum Verlust des Versi­che­rungs­schutzes führenVerhalten kann grob fahrlässig sein

Vergewissert sich der Fahrzeugführer trotz bemerkten Anstoßes nicht darüber, ob ein Unfallschaden vorliegt, so liegt grob fahrlässiges Handeln vor. Dies kann zum Verlust des Versi­che­rungs­schutzes führen. Dieser Ansicht war das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr.

Im zugrunde liegenden Fall nahm der Versi­che­rungs­nehmer beim Rückwärtsfahren aus einer Garage einen Anstoß war. Er besah sich daraufhin lediglich sein Auto bzw. Anhänger an und stellte keine Schäden fest. Zu einer Entscheidung in der Sache kam es im Folgenden jedoch nicht, da die Parteien einen Vergleich schlossen.

Grobe Fahrlässigkeit lag vor

Das Amtsgericht war der Ansicht, dass der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Raum stand. Dies und der Gesund­heits­zustand des Versi­che­rungs­nehmers hätte hingegen in einem Prozess noch abschließend geklärt werden müssen. Das Gericht hielt jedoch eine hälftige Teilung der Gesamt­s­treitsumme für angemessen.

Quelle: Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, ra-online (vt/rb)

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