21.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13901

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Urteil09.06.1982Amtsgericht Langen3 C 293/81
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1982, 226Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1982, Seite: 226
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Amtsgericht Langen Urteil09.06.1982

Neubau­feuch­tigkeit ist kein MietmangelMieter muss lüften und Möbel von der Wand abrücken

Ist die Wohnung in einem Neubau noch etwas feucht, stellt dies keinen Mietmangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Langen hervor.

In einem Neubau kann es üblicherweise zu Neubau­feuch­tigkeit kommen. Daher sei hierin auch kein Mietmangel zu sehen, urteilte das Amtsgericht Langen.

Der Mieter müsse die Neubau­feuch­tigkeit selbst angehen. Das Gericht führte aus, dass ein Mieter Möbel von den Wänden abrücken solle und lüften müsse.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Langen (zt/WM 82, 226/pt)

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