18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13901

Drucken
Urteil09.06.1982Amtsgericht Langen3 C 293/81
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1982, 226Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1982, Seite: 226
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Langen Urteil09.06.1982

Neubau­feuch­tigkeit ist kein MietmangelMieter muss lüften und Möbel von der Wand abrücken

Ist die Wohnung in einem Neubau noch etwas feucht, stellt dies keinen Mietmangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Langen hervor.

In einem Neubau kann es üblicherweise zu Neubau­feuch­tigkeit kommen. Daher sei hierin auch kein Mietmangel zu sehen, urteilte das Amtsgericht Langen.

Der Mieter müsse die Neubau­feuch­tigkeit selbst angehen. Das Gericht führte aus, dass ein Mieter Möbel von den Wänden abrücken solle und lüften müsse.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Langen (zt/WM 82, 226/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13901

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI