Dokument-Nr. 21708
Permalink https://urteile.news/
- Halten eines Handys ans Ohr spricht für verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während einer AutofahrtOberlandesgericht Hamm, Beschluss20.04.2007, 2 Ss OWi 227/07
- Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist nur bei stehendem Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor erlaubtAmtsgericht München, Urteil15.04.2015, 912 OWi 416 Js 101706/15
Amtsgericht Landstuhl Urteil02.04.2015
Halten eines Handys vor dem Gesicht und sprechen während der Autofahrt begründet OrdnungswidrigkeitVerstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO
Hält ein Autofahrer während des Fahrens sein Handy vor das Gesicht und spricht er dabei, so verstößt er vorsätzlich gegen § 23 Abs. 1a StVO und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Polizeibeamter beobachtete im Oktober 2014 einen Autofahrer dabei, wie er während einer Autobahnfahrt mit der rechten Hand sein Handy vor das Gesicht hielt und dabei sprach. Ihm wurde aufgrund dessen ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vorgeworfen, wonach ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzt werden darf, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Gegen den Vorwurf wehrte sich der Autofahrer gerichtlich.
Vorsätzlicher Verstoß gegen das Handynutzungsverbot
Das Amtsgericht Landstuhl entschied gegen den Autofahrer. Aufgrund der Beobachtungen des Polizeibeamten habe nach Überzeugung des Gerichts festgestanden, dass der Autofahrer während er ein Fahrzeug führte ein Mobiltelefon benutzt habe. Somit habe er vorsätzlich gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen. Für unerheblich hielt das Gericht, ob der Autofahrer tatsächlich eine Telefonverbindung aufrechterhielt. Denn bereits das bloße Aufnehmen eines Mobiltelefons und die Nutzung mit Sprechfunktion stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Lediglich die Umpositionierung innerhalb des Fahrzeugs sowie das Telefonieren mittels Fernsprechanlage oder Headset seien erlaubt. So habe der Fall hier hingegen nicht gelegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2015
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21708
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.