21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Landstuhl Urteil20.04.2021

Vorwerfbare Abstands­unter­schreitung setzt nicht gewisse Dauer vorausKein Verkehrsverstoß bei Abstands­unter­schreitung wegen plötzlichen Abbremsens oder Spurwechsels

Eine vorwerfbare Verletzung des gebotenen Abstands gemäß § 4 StVO setzt nicht voraus, dass die Abstands­unter­schreitung von gewisser Daue ist. Jedoch entfällt ein Pflich­ten­verstoß, wenn die Abstands­unter­schreitung aufgrund eines plötzlichen Abbremsens oder Spurwechsels verursacht wird. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Pkw-Fahrer vorgeworfen im August 2020 auf einer Autobahn in Rheinland-Pfalz den erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Im Anschließenden Prozess vor dem Amtsgericht Landstuhl ging es unter anderem um die Frage, ob die Abstandsunterschreitung von gewisser Dauer sein muss, um einen Verkehrsverstoß begründen zu können.

Vorliegen eines gewissen Zeitraums für Abstands­un­ter­schreitung nicht erforderlich

Das Amtsgericht Landstuhl entschied, dass eine vorwerfbare Abstands­un­ter­schreitung nicht an das Vorliegen eines gewissen Zeitraums geknüpft sei. Vielmehr handele vorwerfbar, wer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den im einschlägigen Bußgeld-Tatbestand gewährten Abstand unterschreitet. Ein Verkehrsverstoß entfalle aber, wenn Ursache der Abstands­un­ter­schreitung ein plötzliches Abbremsen oder ein plötzlicher Spurwechsel sei.

Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30342

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI