15.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 24778

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Urteil03.04.2001Amtsgericht Köln212 C 239/00
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2001, 510Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2001, Seite: 510
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Amtsgericht Köln Urteil03.04.2001

Mieter haftet auf Schadensersatz wegen nicht entfernter Klebestreifen auf PVC-BodenSchuldhafte Verletzung mietver­trag­licher Nebenpflichten

Entfernt ein Wohnungsmieter nach Mietver­tragsende nicht die zur Fixierung des Teppichbodens benötigten Klebestreifen vom PVC-Boden, verletzt er schuldhaft seine mietver­trag­lichen Nebenpflichten. Er ist dem Vermieter daher zum Schadensersatz verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung brachte zur Fixierung des Teppichbodens auf dem PVC-Boden Klebestreifen an. Nach Mietver­tragsende entfernte der Mieter zwar den Teppichboden, nicht jedoch die Klebestreifen. Er begründete dies damit, dass der PVC-Boden ohnehin bereits 26 Jahre alt sei. Der Vermieter hielt das angebliche Alter des Bodenbelags für unbeachtlich und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 200 DM.

Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht entfernter Klebestreifen

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe der geltend gemachte Schaden­s­er­satz­an­spruch zu. Der Mieter habe nach Beendigung des Mietver­hält­nisses neben dem Teppichboden auch die Klebestreifen entfernen müssen. Da er dies unterließ, habe der Mieter seine vertraglichen Nebenpflichten schuldhaft verletzt. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich, ob der PVC-Boden möglicherwiese 26 Jahre alt sei.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2001, 510/rb)

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