18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 16673

Drucken
Urteil24.02.1977Amtsgericht Köln154 C 423/74
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1984, 197Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1984, Seite: 197
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil24.02.1977

Schönheits­reparaturen: Mieter muss nicht Kosten für die Erneuerung des Parkett­fuß­bodens tragenKosten durch vertragsgemäße Abnutzung muss Vermieter tragen

Die Erneuerung eines Parkett­fuß­bodens aufgrund der vertragsgemäßen Abnutzung, stellt keine Schön­heits­re­paratur dar. Der Mieter muss daher nicht die Kosten dafür übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietver­trags­parteien darüber, ob der Mieter oder der Vermieter die Kosten für das Abschleifen und Neuversiegeln eines Parkett­fuß­bodens in der Mietwohnung zu tragen hat.

Keine Kosten­tra­gungs­pflicht des Mieters

Das Amtsgericht Köln stellte fest, dass der Mieter nicht die Kosten tragen muss, die infolge vertragsgemäßer Abnutzung notwendig werden. Seiner Ansicht nach müsse ein Parkettfußboden selbst bei einer vertragsgemäßen Abnutzung grundsätzlich alle 12 bis 15 Jahre erneuert werden. Dies gehöre aber weder zu den vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen, noch zur Herstellung eines erneuerten Zustands bei Rückgabe der Mietsache.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1984, 197/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16673

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI