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Dokument-Nr. 14188

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Urteil30.05.1984Amtsgericht Hannover523 C 4320/84
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1987, 218Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1987, Seite: 218
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hannover Urteil30.05.1984

Lärmbe­läs­ti­gungen durch Kinder sind hinzunehmenKeine Berechtigung zur Mietminderung

Gehen von der Nachbarwohnung gelegentlich Geräusche durch Kinder aus, so sind diese grundsätzlich hinzunehmen und berechtigten nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete. Sie meinten, die Lärmbe­läs­ti­gungen durch die Enkelkinder der Nachbarn an den Tagen von Freitag bis Sonntag in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr, seien unzumutbar und berechtigen zu einer Mietminderung.

Kindergeräusche sind hinzunehmen

Das Amtsgericht entschied gegen die Mieter. Eine Berechtigung zur Mietminderung bestand nicht. Die Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Nachbarn keine Kinder zu Gast haben. Es ist allgemein bekannt, dass Kinder Geräusche verursachen. Diese sind auch hinzunehmen. Des Weiteren war zu berücksichtigen, dass die Lärmbe­läs­ti­gungen nicht ununterbrochen bestanden.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WuM 1987, 218/rb)

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