21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Amtsgericht Hannover Urteil26.05.1994

1.000,- DM Schmerzensgeld wegen Kurzhaarschnitt nach fehlerhafter Dauer­wel­len­be­handlungReaktive depressive Verstimmungen

Eine Kundin, die sich nach einer unsachgemäßen Dauer­wel­len­be­handlung die Haare kurz schneiden lassen muss, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall sollte ein Friseur einer Kundin eine Dauerwelle legen - doch die Dauer­wel­len­be­handlung wurde unsachgemäß ausgeführt. Die Haare waren nach der Behandlung derart kaputt, dass die Kundin sie kurz abschneiden musste.

1.000,- DM Schmerzensgeld

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Friseur zu einer Schmer­zens­geld­zahlung in Höhe von 1.000,- DM. Dies sei angemessen, weil die Kundin reaktive depressive Verstimmungen wegen des Verlustes der Haare erlitten habe, was eine Körper­ver­letzung darstelle.

Mangelnde Aufklärung über Risiken

Die Kundin sei mangelhaft aufgeklärt worden, stellte das Gericht fest. Der Friseur hätte seine Kundin auf die nahe liegenden schädliche Folgen der Behandlung hinweisen müssen, weil deren Haare schon vor der Behandlung sehr porös waren. Eine Dauer­well­be­handlung sei daher nur noch am Oberkopf in Frage gekommen, wo das Haar schon nachgewachsen sei, nicht aber an den längeren Haaren.

Quelle: ra-online (pt)

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