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Amtsgericht Hannover Urteil03.06.2014

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flug­reise­verspätungen aufgrund mehrfachen Abbruchs des Landeanflugs wegen schlechter Wetter­ver­hältnissePilot bricht Landung nach drei Versuchen wegen extrem starker Winde und Böen zurecht ab

Das Amtsgericht Hannover hat die Klage eines Ehepaares auf Entschädigung von 800 Euro wegen einer Flugrei­se­ver­spätung zurückgewiesen, da dem Piloten aufgrund der vorgefundenen Wetter­ver­hältnisse beim Landeanflug nachweislich nichts anderes übrig blieb, als die Landeversuche abzubrechen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wollten am 3. März 2013 mit der Beklagten, einem hannoverschen Flugrei­se­un­ter­nehmen, von Lanzarote nach Stuttgart fliegen. Dabei kam es zu einer 22-stündigen Verspätung. Das für den Rückflug vorgesehen Flugzeug konnte wetterbedingt wegen nicht um 10.55 Uhr in Arecife landen, sondern musste nach Fuerteventura ausweichen. Der Pilot brach die Landung nach drei Versuchen, wegen extrem starker Winde und Böen, ab.

Flugzeug­be­dingte Betriebsgrenzen des Flugzeugs aufgrund zu starken Rückenwinds überschritten

Das Amtsgericht Hannover wies die Klage des Ehepaares auf Entschädigung von 800 Euro ab. Nach Einholung eines Gutachtens zur Wetterlage stellte der erkennende Richter fest, dass "der verantwortliche Pilot die einzig vernünftige und gebotene Entscheidung aufgrund der vorgefundenen Wetter­ver­hältnisse beim Landeanflug getroffen hat, nämlich die Landeversuche abzubrechen." Aufgrund des zu starken Rückenwinds waren die flugzeug­be­dingten Betriebsgrenzen des Flugzeugs überschritten.

Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online

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