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Dokument-Nr. 35128

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Urteil11.06.2025Amtsgericht Hannover227 Cs 801 Js 55406/24 (120/25)
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hannover Urteil11.06.2025

80 Tagessätze Geldstrafe für "Alles für Deutschland"-TweetPensionierter Professor wegen Verwendung verfas­sungs­widriger Kennzeichen verurteilt

Das Amtsgericht Hannover hat einen ehemaligen Professor der Leibniz Universität Hannover wegen der Verwendung von verfas­sungs­widrigen Kennzeichen in zwei Fällen zu einer Gesamt­geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130 Euro, insgesamt 10.400 Euro verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staats­an­walt­schaft.

Das Gericht stellte fest, dass der 64-Jährige am 07.07.2024 und 13.07.2024 die Parole der Sturmabteilung (SA) in zwei Beiträgen auf "X" (ehemals Twitter) veröffentlichte und sich dabei einer möglichen Strafbarkeit bewusst war.

Hierbei hat der Angeklagte ein Video mit Bildern vom Viertel­fi­nalspiel der Fußball-Europa­meis­ter­schaft zwischen der Türkei und den Niederlanden veröffentlicht, in dem ein Block mit türkischen Fans den sogenannten Wolfsgruß zeigt. Zudem veröffentlichte er ein Lichtbild mit einer Regen­bo­gen­flagge bekleideten und vermummten Gestalt. Dabei veröffentlichte er folgenden Text:

Professor: "Alles für Deutschland' ist für Deutsche nur eine patriotische Geste

"Für türkische Fans ist der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz "Alles für Deutschland".

Wir sollten nicht zulassen, dass Rotgrüne beides diffamieren und kriminalisieren. Sie wollen, dass ausschließlich ihre Symbole gezeigt werden. Es ist betrüblich, wie viele deutsch-patriotische Accounts auf die rotgrüne Propaganda hereinfallen. Ich bin klar auf der Seite der türkischen Fans. Antifa ist eindeutig eine kriminelle Vereinigung, trotzdem fordert in Deutschland niemand, diese Flagge zu verbieten. Das ist Messen mit zweierlei Maß."

Einige Tage später veröffentlichte er einen sieben Sekunden dauernden Live-Beitrag und einem Lichtbild einer Wolfsstatue. Hierzu schrieb er:

"Was bedeutet das Zeichen?

- Lehrer: Leise sein (Schweigefuchs)

- Italiener: Gehörnte Ehegatten (mano cornuta)

- Rockfans: Applaus (Pommesgabel)

- Turkvölker: Patriotismus (Wolfsgruß)

Patriotismus wird leider oft angefeindet, selbst der Allerweltssatz "Alles für Deutschland"

Die @welt befragt leider keinen Fachmann für Turkvölker, sondern die ahnungslose Islam­wis­sen­schaftlerin @susann­schroeter, die offenbar alle der fröhlichen Fußballfans, die man im Einspieler sieht, für "Graue Wölfe" hält, also Gegner der PKK.

Mit dem Islam hat der Wolfsgruß nicht das Geringste zu tun: Arabische Moslems verwenden ihn nicht, christliche Turkvölker wie die Gagausen aber schon. Wird man auch die Deutsch­land­flagge verbieten, wenn eine radikale Gruppe sie nutzt? Absurder geht's kaum!".

Die Beiträge sollen laut Aussage des Angeklagten bis zu 1,5 Millionen Nutzer gesehen haben. Der Angeklagte hat eingeräumt, die Beiträge veröffentlicht zu haben. Eine strafbare Handlung könne er in den Beiträgen jedoch nicht erkennen. Er habe sich an dem Gesetz orientiert und sich von jeglicher Art von Rassismus entfernt.

Professor spricht von einem "pädagogischen Trick"

Vielmehr habe er mit seinen Beiträgen einen pädagogischen Trick anwenden wollen, indem er seine Adressaten abholen habe wollen. In seinem letzten Wort führte er aus, dass er nur Angeklagter sei, weil es in Deutschland keine Meinungs­freiheit gebe. Dies sei ein politischer Prozess und kein Prozess mit rechtlichem Inhalt.

Der Angeklagte, der gegen den seitens der Staats­an­walt­schaft Göttingen -Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskri­mi­nalität im Internet - beantragten Strafbefehl Einspruch einlegte, argumentierte, dass er lediglich entsprechend der "Sozia­l­a­d­äquanz­klausel" nach § 86 Abs. 4 StGB gehandelt habe und eine Strafbarkeit daher entfalle. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und verurteilte ihn zu der vorgenannten Gesamt­geldstrafe. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Kennzeichen das Tatbe­stands­merkmal des Verwendens. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die Parole im Kontext bagatellisiert sowie enttabuisiert und sie darüber hinaus salonfähig machen will. Die Strafbarkeit der Parole sei ihm aus der Verurteilung des AfD-Abgeordneten Höcke bekannt.

Der Angeklagte hat bereits Rechtsmittel eingelegt.

Gegen den Angeklagten wurde bereits mit Urteil vom 28.11.2024 wegen öffentlicher Beleidigung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 130,00€, insgesamt 5.200,00€ ausgeurteilt. Die Berufungs­ver­handlung soll voraussichtlich im August 2025 am Landgericht Hannover stattfinden.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

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