18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 15542

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hamburg Urteil02.01.1984

Außer­be­trie­b­s­etzung eines Müllschluckers rechtfertigt keine MietminderungKeine erhebliche Beein­träch­tigung des vertragsgemäßen Gebrauchs

Wird der Müllschlucker eines Wohnhauses stillgelegt, so rechtfertigt dies den Mieter nicht zur Minderung seiner Miete. Denn es liegt keine erhebliche Beein­träch­tigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil die Müllschluck­anlage außer Betrieb gesetzt wurde. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand nicht

Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden. Denn dem Mieter habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden.

Vorliegen eines Mangels war unerheblich

Es habe dabei keine Rolle gespielt, so das Amtsgericht weiter, ob überhaupt ein Mangel im Sinne von § 537 BGB (jetzt: § 536 BGB) vorgelegen habe. Denn unabhängig davon sei die Minderung des Gebrauchswerts der Wohnung nur unerheblich gewesen. Zwar stelle eine Müllschluck­anlage eine Erleichterung für die Bewohner eines Hauses dar. Jedoch habe die Stilllegung nicht dazu geführt, dass die Benutzung der Mieträume als Wohnung erheblich beeinträchtigt war.

Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15542

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI