Dokument-Nr. 15352
Permalink https://urteile.news/
- ZMR 2006, 535Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2006, Seite: 535
Amtsgericht Hamburg-Barmbek Beschluss14.12.2005
Vermieter muss die Haltung eines American Bulldog nicht erlaubenAmerican Bulldog gilt als gefährliches Tier
Der Vermieter muss die Haltung eines American Bulldog in der Wohnung nicht erlauben. Vielmehr steht ihm ein Beseitigungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung hielt einen American Bulldog. Laut dem Mietvertrag war die Hundehaltung genehmigungspflichtig. Erst nachdem sich einige Mieter über den Hund beschwert hatten, erfuhr die Vermieterin von dem Hund. Sie verlangte daraufhin die Beseitigung des Hundes. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.
Anspruch auf Beseitigung des American Bulldog bestand
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Beseitigung des Hundes zugestanden. Denn die Mieterin habe keine Genehmigung für die Haltung eingeholt.
Mieterin hatte keinen Anspruch auf Haltung eines American Bulldog
Zwar habe ein Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis einer Hundehaltung, so das Amtsgericht weiter, wenn die Interessen des Mieters an der Tierhaltung gewichtiger sind als die des Vermieters an der Versagung. Dies gelte jedoch nicht für die Haltung von gefährlichen Tieren. Dazu zähle auch ein American Bulldog. Zudem sei zu beachten gewesen, dass die Rasse in den Gefahrenverordnungen mancher Bundesländer aufgenommen wurde. Die Vermieterin habe daher keine Erlaubnis zum Halten eines American Bulldog erteilen müssen.
Vermieterin hatte Fürsorgepflicht gegenüber anderen Mietern
Darüber hinaus sei nach Auffassung des Amtsgerichts zu berücksichtigen gewesen, dass die Vermieterin gegenüber den anderen Mietern eine Fürsorgepflicht hatte. Insofern habe sie auf die Ängste und Sorgen hinsichtlich eines gefährlichen Hundes Rücksicht nehmen müssen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Barmbek, ra-online (zt/ZMR 2006, 535/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15352
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.