18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Görlitz Urteil24.10.1997

Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung aufgrund hohen Lebensalters des Mieters und Verbesserung der Hygiene unwirksamKündigung wegen Wieder­her­stellung vertragsgemäßen Verhaltens treuwidrig

Die fristlose Kündigung eines Mieters wegen der Verwahrlosung der Wohnung ist treuwidrig und daher unwirksam, wenn der Mieter das vertragswidrige Verhalten abgestellt hat und angibt, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Vermieterin im März 1993 fest, dass eine ihrer vermieteten Wohnungen verwahrlost war. Der 85-jährige Mieter der Wohnung entsorgte weder seine Speisereste noch den Unrat, so dass eine starke Geruchs­be­läs­tigung entstand. Zudem bestand die Befürchtung, dass es zu einem Ungezie­fer­befall kommt. Nachdem die Vermieterin mehrfach das vertragswidrige Verhalten erfolglos abmahnte, kündigte sie dem Mieter im Mai 1997 fristlos. Dieser weigerte sich jedoch die Kündigung anzuerkennen. Denn er habe seit März 1996 eine Reinigungsfirma mit der wöchentlichen Reinigung seiner Wohnung beauftragt und seine Körperpflege intensiviert. Der Fall landete daher vor Gericht.

Fristlose Kündigung war unwirksam

Das Amtsgericht Görlitz entschied zu Gunsten des Mieters. Die fristlose Kündigung der Vermieterin sei unwirksam gewesen. Denn zu diesem Zeitpunkt habe der Mieter sein vertrags­widriges Verhalten durch die Beauftragung einer Reinigungsfirma und seiner stärkeren Körperpflege beendet und nachgewiesen, dass er sich zukünftig vertragsgemäß verhalten werde. Die Kündigung sei daher und mit Rücksicht auf das hohe Lebensalter des Mieters unwirksam gewesen.

Quelle: Amtsgericht Görlitz, ra-online (zt/WuM 1998, 155/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16824

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI