Dokument-Nr. 15904
Permalink https://urteile.news/
- IMR 2013, 60Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2013, Seite: 60
- Mietrecht
- Erweiterung Flughafen
- Flughafenbau
- Flughafenumbau
- Flughafenausbau
- Fluglärm
- kein Recht auf ...
- Kenntnis
- Lärmbelästigung
- Geräuschbelästigung
- Mieter
- Mieterin
- Mietmangel
- Mietmängel
- Mietminderung
- Miete mindern
- Mietvertrag (Wohnung)
- Wohnungsmietvertrag
- Mietverhältnis
- Miete
- Minderungsrecht
- Recht zur Mietminderung
- Vermieter
- Vermieterin
Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil31.08.2012
Gesteigerter Fluglärm aufgrund Ausbaus eines Flughafens berechtigt nicht zur MietminderungKenntnis vom Mangel schließt Minderungsrecht aus
Ist bei Abschluss des Mietvertrags bekannt, dass es aufgrund des Ausbaus eines Flughafens zu einem erhöhten Fluglärm kommt, so hat der Mieter kein Recht zur Mietminderung. Die Kenntnis des Mangels schließt das Minderungsrecht aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter auf Feststellung, dass der Mieter einer Wohnung wegen des gestiegenen Fluglärms, aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Landebahn des Flughafens Frankfurt a.M., nicht berechtigt sei seine Miete zu mindern. Der Vermieter war der Meinung, dass die aus dem Fluglärm herrührenden Belastungen innerhalb eines Ballungsgebiets zum allgemeinen Lebensrisiko gehören. Zudem sei der Ausbau des Flughafens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags bekannt gewesen.
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Vermieters. Dem Mieter habe kein Recht auf Mietminderung zugestanden. Dies gelte selbst dann, wenn man in dem erhöhten Fluglärm eine mehr als nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung sieht.
Mieter hatte Kenntnis vom Ausbau des Flughafens
Das Recht zur Mietminderung sei nach Auffassung des Amtsgerichts aufgrund der Kenntnis des Mieters vom Mangel ausgeschlossen gewesen (§ 536 b BGB). Der Mieter habe bereits bei Vertragsschluss mit dem Ausbau des Flughafens rechnen müssen. Denn die Pläne zum Ausbau lagen zu diesem Zeitpunkt schon vor. Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, dass bereits bei Einzug des Mieters in die Wohnung Fluglärm vorhanden war. Mit der gesteigerten Lärmbelästigung habe sich daher nur ein Risiko verwirklicht, dass dem Mieter vom Beginn des Mietverhältnisses an bekannt sein habe müssen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2013
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15904
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.