Dokument-Nr. 13778
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Duisburg Beschluss23.02.2012
Wohnungsgenossenschaftsanteile gehören bei Selbstnutzung zum insolvenzfreien VermögenAnteile für genutzte Erstwohnung unterliegen nicht Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters
Geschäftsanteile des Schuldners an einer Wohnungsgenossenschaft, die nicht zur Kapitalanlage dienen, sondern lediglich zur Absicherung des Nutzungsverhältnisses über die von dem Schuldner und seiner Familie genutzte Erstwohnung bestimmt sind, unterliegen nicht der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters, sondern stellen insolvenzfreies Vermögen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Insolvenzschuldner zusammen mit seiner Familie (Ehefrau und drei Kinder) eine genossenschaftliche Wohnung bewohnt. Er war mit insgesamt vier Anteilen mit einem Gesamtwert in Höhe von 820 Euro an der Genossenschaft beteiligt. Der vom Insolvenzgericht beauftragte Sachverständige hatte untersucht, ob die Mitgliedschaft zur Kostendeckung gekündigt werden könnte.
Erworbene Anteile für genutzte genossenschaftliche Erstwohnung sind nicht für Insolvenzmasse anzusetzen
Das Amtsgericht Duisburg entschied, dass der Betrag in Höhe von 820 Euro, der als Auseinandersetzungsguthaben bei Kündigung der Mitgliedschaft erlangt werden könnte, nicht als Insolvenzmasse anzusetzen sei. Die Dauernutzung der genossenschaftlichen Wohnung sei an die Mitgliedschaft gekoppelt, Nichtmitglieder erhielten keine Wohnung. Bei Kündigung müssten erneut vier Anteile erworben und zudem ein Eintrittsgeld von 60 Euro entrichtet werden, wozu der Schuldner nicht in der Lage sei. Zwar könne der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder nach Meinung des Bundesgerichtshofs die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen und das Auseinandersetzungsguthaben in vollem Umfang zur Masse zu ziehen, selbst wenn dies den Verlust des Nutzungsrechts zur Folge habe. Bei lebensnaher wirtschaftlicher Betrachtung würden jedoch Geschäftsanteile an einer Wohnungsgenossenschaft, die nicht zur Kapitalanlage, sondern lediglich zur Absicherung des Nutzungsverhältnisses der vom Schuldner und seiner Familie genutzten Erstwohnung bestimmt seien, nicht der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegen, sondern gehörten zum insolvenzfreien Bereich.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13778
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.