18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Düsseldorf Urteil18.11.2022

Verspätung wegen typischerweise erforderliche Enteisung begründet keinen außer­ge­wöhn­lichen UmstandFluggast steht Anspruch auf Ausgleichs­zahlung zu

Kommt es wegen einer typischerweise erforderliche Enteisung des Flugzeugs zu einer Verspätung, kann sich die Flugge­sell­schaft nicht auf einen außer­ge­wöhn­lichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) berufen. Dem Fluggast steht daher ein Anspruch auf Ausgleichs­zahlung gemäß Art. 7 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2021 erreichte ein Fluggast seinen Zielflughafen Düsseldorf mit einer Verspätung von über drei Stunden. Ursache der Verspätung war, dass das Flugzeug am Startflughafen Minneapolis, USA, enteist werden musste und der Fluggast dadurch seinen Anschlussflug in Amsterdam verpasste. Der Fluggast beanspruchte aufgrund der Verspätung eine Ausgleichszahlung. Die Flugge­sell­schaft verweigerte dies und berief sich auf einen außer­ge­wöhn­lichen Umstand. Sie trug vor, dass eine Enteisung bei einem Abflug in Minneapolis im Winter immer erforderlich sei und dies zwischen 30 und 90 Minuten dauere. Der Fluggast ließ dies nicht gelten und erhob Klage.

Anspruch auf Ausgleichs­zahlung

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Ausgleichs­zahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 VO zu. Auf einen außer­ge­wöhn­lichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO könne sich die Beklagte nicht berufen, da sie die Enteisungszeit nicht in ihrem Flugplan berücksichtigt hatte. Der Beklagten sei bekannt, dass die Enteisung in Minneapolis im Winter regelmäßig erforderlich ist und durch­schnittlich 60 Minten dauert. Sie hätte daher einen entsprechenden Zeitraum im Flugplan berücksichtigen müssen, sei es durch eine größere Flugzeitreserve oder durch die Berück­sich­tigung bei den minimal möglichen Umsteigezeiten.

Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32694

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI