21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 24560

Drucken
Urteil08.08.2011Amtsgericht Berlin-Schöneberg13 C 91/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2011, 1237Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2011, Seite: 1237
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Berlin-Schöneberg Urteil08.08.2011

Kein Schadens­ersatz­anspruch des Vermieters wegen Austausch eines 7 Jahre alten TeppichbodensTeppichboden nach sieben Jahren abgewohnt

Wirft der Vermieter dem Mieter eine Überbe­an­spruchung des Teppichbodens vor, so steht ihm dann kein Schadens­ersatz­anspruch wegen des Austauschs des Teppichs zu, wenn der Teppichboden bereits sieben Jahre alt und damit bereits abgewohnt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall warf der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter nach dessen Auszug vor, den Teppichboden in der Wohnung schuldhaft beschädigt zu haben. Der Vermieter nahm einen Austausch des Teppichbodens vor und zog die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von 345,10 EUR von der Mietkaution ab. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er bestritt eine schuldhafte Beschädigung des Teppichs und klagte auf Herausgabe der restlichen Mietkaution.

Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Mietkaution

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe die vollständige Herausgabe der Mietkaution verlangen dürfen. Dem Vermieter stehe kein Recht zum teilweisen Einbehalt der Kaution zu.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Austauschs des Teppichbodens

Nach Auffassung des Amtsgerichts stehe dem Vermieter kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Austauschs des Teppichbodens zu. Selbst wenn der Mieter diesen über den üblichen Gebrauch hinaus beansprucht und ihn schuldhaft beschädigt habe, bestehe kein Schaden­s­er­satz­an­spruch. Denn der Schaden sei angesichts des Alters des Teppichbodens von sieben Jahren auf  EUR zu schätzen. Der Teppich sei abgenutzt und abgewohnt gewesen. Er hätte daher ohnehin ausgetauscht werden müssen, um eine Neuvermietung der Wohnung zu ermöglichen.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24560

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI