21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Berlin-Mitte Urteil03.05.2007

Mieter aus der 6. Etage kann bei längerem Ausfall des Fahrstuhls Miete um 15 % mindernTägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in das 6. Stockwerk ist beschwerlich

Muss ein Mieter aus dem 6. Obergeschoss über einen längeren Zeitraum Treppen steigen, weil der Lift nicht funktioniert, so kann er die Miete um 15 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war in einem Hochhaus der Fahrstuhl in der Zeit vom 16.5. bis 31.5.2006 nicht benutzbar. Der im 6. OG wohnende Mieter musste Treppen steigen, um seine Wohnung erreichen zu können.

Nicht nur unerhebliche Beein­träch­tigung

Der Fahrstuhlausfall stelle eine nicht nur unerhebliche Beein­träch­tigung des Mietgebrauchs dar, stellte das Amtsgericht Berlin-Mitte fest. Eine Minderung von 15 % der Bruttomiete sei hier gerechtfertigt.

Beschwerliches tägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in die 6. Etage

Das tägliche Hinaufsteigen der Treppen bis in den 6. Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen sei für einen Mieter beschwerlich und beeinträchtige ihn nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache. Insoweit sei eine Mietminderung von 15 % angemessen aber auch erforderlich (vgl. AG Charlottenburg, Urteil v. 15.12.1989 - 2 C 484/89 = GE 1990,423 10 % Minderung für Wohnung im 4.OG).

Nicht 1 % Minderung pro Stockwerk

Eine Bemessung des zu gewährenden Minde­rungs­satzes prozentual entsprechend der Höhe des Stockwerkes werde der Beein­träch­tigung des Mietgebrauchs nicht gerecht, führte das AG weiter aus. Die Beein­träch­tigung der Gebrauch­s­taug­lichkeit der Mietsache durch den Aufzugausfall sei um so höher, je höher gelegen die Wohnung ist. Eine Erhöhung des Prozentsatzes um jeweils nur ein Prozent werde der Einschränkung der Nutzbarkeit der Mietsache nicht in ausreichendem Maße gerecht.

Quelle: ra-online, AG Berlin-Mitte (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13166

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI