03.12.2024
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Amtsgericht Aachen Urteil03.12.1998

Massive Plage von Khaprakäfern und Ungeziefer­bekämpfung mit gesundheits­gefährdenden Stoffen rechtfertigen Mietminderung von 100 %Wohnung war unbewohnbar

Ist eine Mietwohnung massiv von gesundheits­gefährdenden Khaprakäfern befallen und versucht der Vermieter erfolglos mit ebenfalls gesundheits­gefährdenden Stoffen das Ungeziefer zu bekämpfen, so gilt die Wohnung als unbewohnbar. Der Mieter kann daher seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da die ganze Wohnung von Khaprakäfern befallen war. Diese sind angesichts der Verursachung von Allergien gesund­heits­ge­fährdend. Zudem scheiterte die vom Vermieter vorgenommene Ungezie­fer­be­kämpfung. Dies führte aber dazu, dass in der gesamten Wohnung das gesund­heits­ge­fährdende Schäd­lings­be­kämp­fungs­mittel verteilt war. Der Vermieter akzeptierte jedoch nicht das Minderungsrecht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Aachen entschied gegen den Vermieter. Angesichts des massiven Befalls der Wohnung mit Khaprakäfern und dem gescheiterten Versuch der Schäd­lings­be­kämpfung durch den Vermieter, sei die Wohnung unbewohnbar gewesen. Die Mieterin sei daher berechtigt gewesen ihre Miete auf "Null" zu reduzieren.

Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (zt/WuM 1999, 457/rb)

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