21.11.2024
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Amtsgericht Aachen Beschluss11.10.2012

Masterstudium für höhere Beamtenlaufbahn nicht immer ausreichendBundes­zen­tralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes ausschließlich an Volljuristen vergeben

Das Bundes­zen­tralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes auch dann nur an Volljuristen vergeben, wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienstes lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschul­studium verlangt. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Aachen.

Der aus Stolberg bei Aachen stammende Antragsteller des zugrunde liegenden Falls hatte sich auf zwei freie Stellen des Bundes­zen­tralamtes für Steuern in Bonn beworben und war abgelehnt worden, weil er zwar über ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschul­studium verfügte, nicht aber über das in der Stelle­n­aus­schreibung geforderte zweite juristische Staatsexamen.

Dienstherr hat eingeräumtes großes Organi­sa­ti­o­ns­er­messen rechtmäßig ausgeübt

Das Verwal­tungs­gericht Aachen stellte fest, dass der Dienstherr über die im Beamtenrecht geregelten Voraussetzungen des Zugangs zum höheren Dienst hinausgehen könne, wenn der konkrete Dienstposten dies erfordere. Dem stehe nicht entgegen, dass das Beamtenrecht ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschul­studium ausreichen lasse. Insoweit verfüge der Dienstherr über ein großes Organi­sa­ti­o­ns­er­messen, welches im Fall des Antragstellers rechtmäßig ausgeübt worden sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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