Staatsrecht
Über Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen war nicht rechtmäßig
Über die Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht ohne Weiteres bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor, die an die bestehende Rechtsprechung zu den Grenzen des Prozesskostenhilfeverfahrens anknüpft. In Fällen der Menschenwürdeverletzung bedarf die Ablehnung einer Geldentschädigung in der Regel einer Prüfung und Abwägung im gerichtlichen Erkenntnisverfahren, da die Schwelle zur Entschädigungspflicht generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Für die konkret vorliegende Konstellation fehlt es an obergerichtlicher Rechtsprechung, die für die Begründung der Ablehnung hätte herangezogen werden können.mehr
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