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18.01.2025  
Sie sehen einen Mann mit einem Jagdgewehr im Anschlag.

Dokument-Nr. 33023

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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein Urteil21.06.2023

Teilnehmer des „Schwarzen Blocks“ verliert kleinen WaffenscheinTeilnahme an Demonstration des „Schwarzen Blocks“ rechtfertigt Entzug des kleinen Waffenscheins

Wer an einer Demonstration des „Schwarzen Blocks“ teilnimmt, kann seine waffen­rechtliche Erlaubnis verlieren. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungs­gericht entscheiden.

Der bisher waffenrechtlich nicht in Erscheinung getretene Kläger hat sich gegen den Widerruf seines „kleinen Waffenscheins“ gewandt. Diesen hatte ihm die Waffenbehörde entzogen, nachdem die Verfas­sungs­schutz­behörde mitgeteilt hatte, dass der Kläger als jemand, der über mehrere Jahre Angehöriger der gewal­to­ri­en­tierten links­ex­tre­mis­tischen Szene angehört, an der gewaltsam verlaufenden „Welcome-to-Hell“-Demonstration anlässlich des G 20-Gipfels in Hamburg im sogenannten „Schwarzen Block“ teilgenommen hatte. Der Kläger bestritt seine Teilnahme und trug vor, „nur als Zuschauer“ vor Ort gewesen zu sein.

Absolute waffen­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit

Das Verwal­tungs­gericht hielt dieses Vorbringen nicht für glaubhaft und stufte den Kläger als „absolut waffenrechtlich unzuverlässig“ ein. Es bestätigte damit den Widerruf seiner Waffenerlaubnis. Die VG ist nicht nur von der Teilnahme des Klägers am „Schwarzen Block“ überzeugt, sondern auch von der Prognose, dass von ihm ein waffenrechtlich bedenkliches Verhalten ausgehen könnte. Sie stützte dies auf die Gruppen­zu­ge­hö­rigkeit zum „Schwarzen Block“, dessen Gewaltakzeptanz bzw. Gewalt­be­reit­schaft und seine Ablehnung des Rechtssystems. Die Dynamik eines Demon­s­tra­ti­o­ns­ge­schehens verstärke diese Gefahr noch zusätzlich. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberver­wal­tungs­gericht eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

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