18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.
ergänzende Informationen

Verfassungsgericht Brandenburg Beschluss20.06.2014

Verfassungs­be­schwerden gegen Kenn­zeichnungs­pflicht für Branden­bur­gische Polizisten unzulässigAnrufung des Verfas­sungs­ge­richts kommt erst nach Abschluss der bereits laufenden verwal­tungs­ge­richt­lichen Verfahren in Betracht

Das Verfas­sungs­gericht des Landes Brandenburg hat die Verfassungs­be­schwerden zweier Polizeibeamter aus Brandenburg als unzulässig verworfen, mit denen sich die Beamten gegen die seit dem 1. Januar 2013 geltende gesetzliche Kenn­zeichnungs­pflicht für Polizei­vollzugs­bedienstete gewandt hatten.

Das Branden­bur­gische Polizeigesetz verpflichtet Polizei­voll­zugs­be­dienstete, bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild zu tragen. Nach Ansicht der Beschwer­de­führer verstößt diese Regelung gegen die Landes­ver­fassung, insbesondere gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie haben deshalb bei ihrem Dienstherrn eine Befreiung von der Kennzeich­nungs­pflicht beantragt und nach der Ablehnung dieser Anträge Klage beim Verwal­tungs­gericht erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Parallel hierzu hatten sie sich im Wege der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeich­nungs­pflicht gewandt.

Verfas­sungs­ge­richts weist Beschwerden als unzulässig zurück

Das Verfas­sungs­gericht Brandenburg stellte nunmehr die Unzulässigkeit dieser Verfas­sungs­be­schwerden fest. Denn das Polizeigesetz beschränkt sich darauf, die Kennzeich­nungs­pflicht im Grundsatz festzulegen; im Übrigen räumt es der Verwaltung einen erheblichen Entschei­dungs­spielraum ein und sieht ausdrücklich auch Ausnahmen von der Kennzeich­nungs­pflicht vor. Unter diesen Umständen kann eine grundrechtliche Beschwer erst durch den Gesetzesvollzug entstehen, d. h. durch die dienstliche Anordnung, ein Namensschild zu tragen. Hiergegen steht den Beschwer­de­führern aber der Rechtsweg zu den Verwal­tungs­ge­richten offen, den sie auch schon beschritten haben. Erst nach Abschluss der bereits laufenden verwal­tungs­ge­richt­lichen Verfahren kommt eine Anrufung des Verfas­sungs­ge­richts in Betracht.

Quelle: Verfassungsgericht Brandenburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI