18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 22973

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss20.05.2016

Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule mit lediglich sieben verbliebenen Schülern rechtmäßigTatsächlicher Schulbetrieb weist im Hinblick auf Anforderungen an Lehrziele und Lehrkräfte Defizite auf

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Widerruf einer privaten Grundschule, die zuletzt lediglich noch sieben Schüler hatte, zurecht erfolgt ist.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt seit längerem eine private Grundschule in Crailsheim. Im Schuljahr 2015/2016 wurde die erste und vierte Klasse gar nicht geführt. Die Grundschule hatte insgesamt lediglich noch sieben Schüler (drei Schüler in Klasse zwei und vier Schüler in Klasse drei).

Regie­rungs­prä­sidium Stuttgart widerruft Genehmigung der privaten Grundschule

Mit Bescheid vom 7. September 2015 widerrief das Regie­rungs­prä­sidium Stuttgart die Genehmigung der privaten Grundschule und ordnete die sofortige Vollziehung des Widerrufs an. Einen Eilantrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer gegen die Wider­rufs­ver­fügung erhobenen Klage wieder­her­zu­stellen, lehnte das Verwal­tungs­gericht Stuttgart ab. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit der Beschwerde.

Unterricht und eingesetzte Lehrkräfte erfüllen rechtliche Anforderungen nicht

Die Beschwerde hatte beim Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg keinen Erfolg. Ebenso wie das Verwal­tungs­gericht hielt auch der Verwal­tungs­ge­richtshof bei Berück­sich­tigung der wechselseitigen öffentlichen und privaten Interessen eine Aussetzung des angeordneten Sofortvollzugs nicht für angezeigt. Die Grundschule habe in ihren erreichbaren Lehrzielen hinter den öffentlichen Schulen zurückgestanden. Der tatsächliche Schulbetrieb habe Defizite aufgewiesen, die das Erreichen von - im Vergleich zu einer öffentlichen Grundschule - gleichwertigen Lehrzielen am Ende des vierten Schuljahres ausgeschlossen erscheinen ließen. Entsprechende Zweifel ergäben sich schon daraus, dass die Grundschule gegenwärtig als "Rumpfschule" betrieben werde. Wie anlässlich mehrerer Unter­richts­besuche durch die Schulaufsicht festgestellt worden sei, habe auch der Unterricht den hieran zu stellenden Anforderungen nicht entsprochen. Des Weiteren habe eine hohe Zahl von Schülern die Schule der Antragstellerin vorzeitig verlassen. Darüber hinaus hätten die eingesetzten Lehrkräfte die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, sondern in der wissen­schaft­lichen Ausbildung hinter den öffentlichen Schulen zurückgestanden. Schließlich habe es auch an der erforderlichen persönlichen Zuverlässigkeit der für die Antragstellerin Vertre­tungs­be­rech­tigten gefehlt. Diese Umstände rechtfertigten den Widerruf der Genehmigung und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22973

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI