24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 777

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil10.03.2005

Keine Beihilfe für Mittel gegen Haarausfall beim Mann

Der für das Beamtenrecht zuständige 4. Senat des Verwal­tungs­ge­richtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 10.3.2005 klargestellt, dass der erblich bedingte Haarausfall beim Mann als solcher keine Krankheit ist und daher kein Anspruch gegen den Dienstherrn auf Gewährung von Beihilfe für Gegenmittel besteht.

Der Kläger, ein Richter mittleren Alters, hat erblich bedingten Haarausfall. Er begehrt Beihilfe für das Mittel „Propecia“, das dem Haarausfall entgegen wirken soll. Das Verwal­tungs­gericht gab diesem Begehren vor allem deshalb statt, weil dieses Mittel ärztlich verordnet worden war. Der VGH hat nunmehr auf die Berufung des Landes Baden-Württemberg die Klage des Richters mit im Wesentlichen folgender Begründung abgewiesen:

Die Beihil­fe­ge­währung diene nicht der Beseitigung ästhetischer Einbußen, sondern der Heilung oder Linderung von Krankheiten. Unter Krankheit sei nur ein solcher Zustand des Körpers oder des Geistes zu verstehen, der „außerhalb der Bandbreite des Normalen“ liege. Der erblich bedingte Haarausfall beim Mann sei danach keine Krankheit, weil er - im Unterschied zum Haarausfall bei Frauen - weit verbreitet („geschlecht­s­typisch“) sei. Etwas anderes könne allenfalls dann gelten, wenn der Haarausfall nach der individuellen Befindlichkeit eines Mannes bei diesem ein krankhaftes psychisches Leiden zur Folge habe und das Gegenmittel geeignet sei, dem Haarausfall als der Ursache dieses Leidens entgegen zu wirken. Für eine derartige psychische Folgeerkrankung gebe es hier jedoch keine Anhaltspunkte.

Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil777

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI