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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil23.02.2022

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahrt mit E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und AmphetaminenUngeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Die Fahrt mit einem E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Denn in diesem Fall besteht die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Würzburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2020 wurde ein Fahrer­laub­nis­inhaber bei einer Verkehr­s­kon­trolle in Bayern dabei erwischt, wie er unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen einen E-Scooter fuhr. Die Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und eine Amphe­t­a­min­kon­zen­tration von 86,2 ng/ml. Die Fahrer­laub­nis­behörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen sich nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren seine Klage richtete.

Rechtsmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg entschied gegen den Kläger. Der Entzug der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Denn der Kläger habe unter der Wirkung von Betäu­bungs­mitteln mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen. Er habe sich gemäß Nr. 9.1 und Nr. 9.2.2 der Anlage 4 FeV als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Der Kläger sei zumindest als gelegentlicher Konsument von Cannabis anzusehen, da nachweislich mehr als ein Konsumakt vorgelegen habe.

Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (vt/rb)

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